CONAI-Meldungen: Jahres-, Quartals- und Monatskalender
Schritt 1
Verfahren und Kategorie festlegen
Schritt 2
Stichtage für Daten festlegen
Schritt 3
Freigeben und einreichen
Schritt 4
Reichen Sie Rechnungen weiter und bewahren Sie Nachweise auf
| Kontrolle | Aufzubewahrende Nachweise |
|---|---|
| Leistungsumfang | Unternehmen, Produkt, Vertriebskanal, Stoffstrom und Quelle |
| Externe Maßnahme | Version, Datum, bevollmächtigte meldende Person und ausgestellte Empfangsbestätigung |
| Laufende Pflege | Quelldaten, Freigabe, Rechnung und nächster Termin |
Die Klassen richten sich nach der CAC des Vorjahres
Bei ordentlichen Meldungen kann jedes Material je nach Vorjahresbeitrag von der Meldepflicht befreit sein oder eine jährliche, vierteljährliche oder monatliche Meldung erfordern. Ein Mitglied darf häufiger melden als für seine Kategorie mindestens vorgeschrieben.
Für unterschiedliche Materialien können unterschiedliche Klassen gelten. Vereinfachte Verfahren haben eigene gemeinsame Schwellenwerte; der Kalender muss daher neben dem Mitglied auch das Verfahren erfassen.
Neu gegründete Unternehmen unterliegen im ersten Jahr einer besonderen Regel
Der CONAI-Leitfaden 2026 verlangt von einem neu gegründeten Unternehmen, das seine Tätigkeit im Laufe des Jahres aufnimmt, Quartalsmeldungen für die betreffenden Monate des ersten Jahres. Die Einstufung für das Folgejahr wird anhand des auf ein Jahr hochgerechneten Monatsdurchschnitts geschätzt.
Formulieren Sie dies nicht als Regel für jedes bereits bestehende ausländische Unternehmen, das CONAI neu beitritt. Erfassen Sie Gründung und Tätigkeitsbeginn, bevor Sie einen Kalender ausgeben.
Eine Einreichung ist ohne Nachweis nicht vollständig
Bewahren Sie die freigegebene Quelldatei, das eingereichte Formular, die Empfangsbestätigung, die daraus entstandene Rechnung und den Zahlungsnachweis auf. Der Kunde bleibt Mitglied und zahlt CONAI direkt.
Korrekturen sollten die ursprüngliche Fassung erhalten und den Unterschied erläutern. Ein domicilio oder Bevollmächtigter kann Unterlagen weiterleiten, ohne zum CAC-Schuldner zu werden.
Fazit
Der Leistungsumfang kommt vor dem Formular. Rechtsträger, Produkt, Vertriebskanal und EPR-Stoffstrom mit der tatsächlich geltenden Regel verknüpfen.
Nachweise müssen nachvollziehbar bleiben. Quelldaten, Versionen, Freigaben, Einreichungen, Belege und jeden von einer externen Stelle ausgestellten Nachweis aufbewahren.
Entscheidungen Dritter werden niemals garantiert. CONAI, öffentliche Register, kollektive Systeme und Marktplätze bestimmen jeweils ihre eigenen Verfahren, Fristen und Entscheidungen.