PPWR · gilt jetzt

PPWR prüfen
Für Marken im Direktvertrieb

Jede italienische Bestellung verknüpfen,
bis hin zur Verpackung, die tatsächlich versendet wird.

Verkäufe über den eigenen Webshop erfordern eine vertriebskanalspezifische Prüfung. Die aktuelle CONAI-Leitlinie beschreibt für diesen Weg eine freiwillige Mitgliedschaft ausländischer Unternehmen. Unabhängig davon gilt PPWR-Artikel 45(3), wenn ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassener Hersteller Verpackungen oder verpackte Produkte in Italien erstmals unmittelbar dem Endnutzer bereitstellt, auch im Rahmen eines Fernabsatzvertrags. Die Regel erfasst die Herstellerprofile 3(15)(c) und (d); Wege über Importeure oder Wiederverkäufer sowie Fälle aus Drittstaaten erfordern eine separate Prüfung.

Richtwert Standardverpackung €474/Jahr + €150 Einrichtung · CAC und Kennzeichnungsprüfung separat

Kostenlos Prüfung durch eine Person Keine Verpflichtung

Der Zeitplan hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen sowie der unabhängigen Prüfung durch Register und Systeme ab

Eine Marke im Direktvertrieb, die Produkt- und Versandverpackungen für Kunden in Italien vorbereitet
PPWR-Beobachtung

Die Regelung nach Artikel 45(3) gilt für ihren festgelegten Anwendungsbereich

Die vorgeschlagene Aussetzung bis 2035 wurde nicht angenommen. Die Akte erfasst die Niederlassung des Herstellers, das Profil nach Artikel 3(15)(c) oder (d), die erstmalige direkte Bereitstellung in Italien für den Endnutzer und jeden Fernabsatzvertrag. Italienische Importeur- oder Wiederverkäuferwege sowie Nachweise zur nationalen Option bei Drittländern werden getrennt geführt.

DTC-Pflichten betreffen Vertrieb, Logistik und Verpackungen

Marktplatz- und eigene-Shop-Regeln zusammengeführt

Der derzeitige CONAI-Weg kann je nach Kanal abweichen. Gemischte Verkäufe sollten vor einer Entscheidung über Antrag oder Meldung getrennt werden.

Die Verpackung des 3PL-Dienstleisters fehlt

Kartons, Kennzeichnungen, Hohlraumfüllungen und beim Fulfillment hinzugefügtes Schutzmaterial können in das italienische Verpackungsverzeichnis gehören.

Aktuelle italienische Kennzeichnungen werden wegen PPWR aufgeschoben

Bestehende Pflichten zu Materialcodes und Sortierhinweisen für Verbraucher erfordern weiterhin Maßnahmen, während der PPWR-Übergang geplant wird.

Was ist enthalten?

Im schriftlich bestätigten Geltungsbereich enthalten.

  • Übersicht über Verkäufer, Checkout, Vertrag, Bestimmungsland und Fulfillment
  • Aktueller CONAI-Weg nach Vertriebskanal geprüft
  • Prüfung des Vertreters nach PPWR-Artikel 45(3)
  • Bestandsaufnahme von Produkt- und Versandverpackungen
  • Prüfung der italienischen Umweltkennzeichnung nach individueller Kalkulation verfügbar
  • Jährlicher Abgleichsplan für Bestellungen, Rücksendungen und Gewichte
So funktioniert es

Vier kontrollierte Schritte.

01

Die Fakten erfassen

Den für DTC-Vertrieb relevanten Rechtsträger, die Länder, Vertriebskanäle, Verträge und Produkte dokumentieren.

02

Produktströme getrennt behandeln

Verpackungen, WEEE und Batterien werden unabhängig voneinander bewertet; Annahmen werden zur Bestätigung gekennzeichnet.

03

Den schriftlichen Leistungsumfang bestätigen

Private Gebühren, Ausschlüsse, externe Kosten und erforderliche Kundengenehmigungen werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt.

04

Authentische Nachweise aufbewahren

Amtliche Dokumente, Einreichungen, Rechnungen und Änderungen bleiben mit dem Rechtsträger und dem Strom verknüpft, von denen sie stammen.

Häufig gefragt

Muss ein Verkäufer mit eigenem Webshop CONAI beitreten?

Die aktuellen CONAI-Hinweise behandeln den Weg über den eigenen Webshop eines ausländischen Unternehmens anders als Marktplätze Dritter und beschreiben die Mitgliedschaft als freiwillig. Der konkrete Vertriebskanal und die Verträge müssen dennoch geprüft werden.

Entfällt die Pflicht zur Benennung eines Vertreters durch die noch ausstehende PPWR-Änderung?

Nein – derzeit nicht. Ein Vorschlag zur Aussetzung von Artikel 45(3) bis 2035 ist noch anhängig. Die geltende Regel erfasst die Herstellerprofile 3(15)(c) und (d), wenn ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassener Hersteller Verpackungen oder verpackte Produkte in Italien erstmals unmittelbar dem Endnutzer bereitstellt, auch im Rahmen eines Fernabsatzvertrags. Wege über italienische Importeure oder Wiederverkäufer sowie Fälle aus Drittstaaten erfordern gesonderte Nachweise.

Wird mein 3PL dadurch zum Verpackungshersteller?

Nicht automatisch. Verträge, Eigentumsverhältnisse, hinzugefügte Verpackungen und der Weg zum italienischen Kunden müssen dokumentiert werden.

Können Sie unsere italienischen Verpackungskennzeichnungen prüfen?

Ja. Die Kennzeichnungsprüfung ist verfügbar; ihr Preis wird nach Prüfung der Verpackungsvarianten, Sprachen und verfügbaren Spezifikationen individuell kalkuliert.

Besprechen Sie die Tatsachen mit dem Team.

Unabhängiger privater Dienst · Prüfung des Geltungsbereichs durch eine Person · kein Ergebnis Dritter wird versprochen.

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Kostenlos Prüfung durch eine Person Keine Verpflichtung