PPWR · gilt jetzt

PPWR prüfen
Verordnung (EU) 2025/40 · jetzt anwendbar

Die PPWR-Vertretungsregel mit dem tatsächlichen CONAI-Weg in Italien verknüpfen.

PPWR gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Artikel 45(3) verpflichtet einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Hersteller, der Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals unmittelbar Endverbrauchern in Italien bereitstellt, einen italienischen EPR-Bevollmächtigten zu bestellen. Fernabsatzverträge sind einbezogen, bestimmen aber nicht den gesamten Anwendungsbereich; die Herstellerprofile 3(15)(c) und (d) sind erfasst. Dies ersetzt weder CONAI noch CAC-Meldungen oder die Umweltkennzeichnung.

Geltende Regeln · nur indikativer Umfang · kein Ergebnis einer Behörde oder eines Marktplatzes garantiert

Vier Prüfungen, nicht eine einzige Nummer

Mandat, Mitgliedschaft, Erklärungen und Kennzeichnungen getrennt halten.

01 · UMFANG

Den Hersteller bestimmen

Für jeden Verkaufsweg die verkaufende Rechtseinheit, Niederlassung, den Vertrag, den Marktplatz und den Importeur erfassen.

02 · EPR-VERTRETUNG

Das PPWR-Mandat dokumentieren

Die schriftliche Bevollmächtigung gilt für die EPR-Vertretung. Sie ist keine steuerliche Vertretung und macht den Dienstleister nicht zu einer PRO.

03 · MELDEN

CONAI und CAC verwalten

Für Mitgliedschaft, Erklärungsverfahren, Material-Fascia, Jahresklasse und direkte CONAI-Rechnungen ist jeweils eine eigene Nachweiskette erforderlich.

04 · KENNZEICHNEN

Die Verpackung prüfen

Materialcodes und italienische Sortieranweisungen werden getrennt von Mitgliedschafts- und Marktplatz-Prüfungen bewertet.

Wegematrix

„B2B“ allein reicht als Information nicht aus.

Ein italienischer Importeur oder Wiederverkäufer und ein direkter italienischer gewerblicher Endnutzer führen nicht zur gleichen Prüfung nach Artikel 45. Es ist zu bestätigen, wer die Produkte in Italien erstmals bereitstellt, ob der Empfänger der Endnutzer ist und ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, ohne diese Vertriebsform zur Voraussetzung der gesamten Regel zu machen.

Marktplatz-Verkauf nach Italien

Ein Marktplatz ist eine Vertriebsmethode und keine Zuordnung nach Artikel 45. Stellt ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassener Hersteller Produkte in Italien erstmals direkt dem Endnutzer bereit, gilt Artikel 45(3); Plattformverfahren und CONAI-Nachweise bleiben getrennt.

Eigener Webshop – Direktverkauf

Die aktuellen CONAI-Hinweise beschreiben den Beitritt eines ausländischen Unternehmens mit eigenem Webshop als freiwillig. Unabhängig davon gilt Artikel 45(3) für die Herstellerprofile 3(15)(c) und (d), wenn ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassener Hersteller Produkte in Italien erstmals unmittelbar dem Endnutzer bereitstellt. Fernabsatzverträge sind erfasst, aber nicht der alleinige Auslöser.

Direkter italienischer gewerblicher Endnutzer

Ordnen Sie dies nicht automatisch als Verkauf über einen Importeur oder Wiederverkäufer ein. Bei den Herstellerprofilen 3(15)(c) und (d) löst die erstmalige direkte Bereitstellung in Italien an einen gewerblichen Endnutzer Artikel 45(3) aus, unabhängig davon, ob der Vertrag eine Fernabsatztechnik verwendet.

Italienischer Importeur oder Wiederverkäufer

Unterscheiden Sie diesen Weg von der direkten Bereitstellung an einen Endnutzer. Wenn der italienische Käufer verpackte Waren zum Weiterverkauf importiert, meldet und bezahlt dieser Importeur in der Regel CAC; Verträge und der Einführer müssen die Zuständigkeit bestätigen.

Niederlassung in Italien oder San Marino

Die juristische Person folgt dem inländischen CONAI-Weg und nicht dem Weg für ausländische Unternehmen.

Gemischte Kanäle

Trennen Sie jeden Vertriebsweg. Ein Wiederverkäuferanteil kann die Verantwortung auf italienische Käufer verlagern, während Direkt- und Marktplatzanteile anderen Wegen folgen.

Was Sie jetzt vorbereiten sollten

Erstellen Sie für jede Vertriebseinheit und jeden Vertriebsweg eine eigene Nachweiskette.

  1. 01

    Den Verkäufer bestätigen

    Rechtseinheit, Niederlassung, Verträge und Einführer.

  2. 02

    Jeden Weg erfassen

    Marktplatz, eigener Webshop, Endkunde und Wiederverkäufer getrennt gehalten.

  3. 03

    Verpackung einstufen

    Jährliche Grammangaben nach Material, Papier-/Kunststoff-Fascia und Regeln für Verbundmaterialien.

  4. 04

    Verfahren auswählen

    Das ordentliche oder ein zulässiges vereinfachtes Einfuhrverfahren für das Kalenderjahr.

  5. 05

    Nachweise aktuell halten

    Mandat, Attestato, Erklärungen, CAC-Rechnungen und Kennzeichnungsprüfung abgeglichen.

Indikative Referenzpreise für Verpackungsdienstleistungen

Amazon Starter €399 im ersten Jahr / €299 Verlängerung · Standard €474/Jahr + €150 Einrichtung

CONAI-CAC, der Beitrittsanteil von 5,16 €, die Mehrwertsteuer und Kosten Dritter bleiben getrennt. Die Eignung für den Startertarif und jeder Leistungsumfang erfordern eine schriftliche Prüfung durch eine Fachperson.

Meinen Weg prüfen
Niederlassung außerhalb der EU

Die CONAI-Garantie und die PPWR-Option getrennt prüfen.

Bei einem außerhalb der EU (außer San Marino) niedergelassenen ausländischen CONAI-Mitglied hängt die Garantieprüfung davon ab, ob es eine italienische „sede secondaria con rappresentanza stabile“ hat. Fehlt diese und wird der Weg für ausländische Mitglieder genutzt, verlangen die CONAI-Hinweise eine geeignete Sicherheit für eine geschätzte CAC von 12 Monaten; Instrument und Betrag bleiben fallbezogen. Unabhängig davon erlaubt PPWR Artikel 45(3) Italien, von einem Hersteller aus einem Drittstaat einen Vertreter zu verlangen; bis zum 14. August 2026 wurde keine italienische Primärmaßnahme ermittelt, die diese Möglichkeit umsetzt. Keine der beiden Regelungen darf übertrieben dargestellt werden.

Fragen zu PPWR und CONAI in Italien

Hat PPWR ein italienisches Verpackungsherstellerregister geschaffen?

Nein. Verpackungen sind derzeit keine RENAP-Kategorie. Der CONAI-Beitritt führt zu einem Codice Socio und einem Attestato; keines von beiden sollte als Nummer eines nationalen Verpackungsregisters bezeichnet werden.

Ersetzt die PPWR die CONAI-Mitgliedschaft oder CAC-Meldungen?

Nein. Die PPWR-Vertretung tritt zusätzlich zum italienischen Weg hinzu. Mitgliedschaft, Erklärungsverfahren, CAC und jährliche Nachweise werden weiterhin separat geprüft.

Ist die CONAI-Mitgliedschaft für einen eigenen Webshop heute verpflichtend?

Die aktuellen CONAI-Hinweise beschreiben den Weg über den eigenen Webshop eines ausländischen Unternehmens als freiwillig. Unabhängig davon verlangt Artikel 45(3) eine Vertretung, wenn ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassener Hersteller im Sinne von Artikel 3(15)(c) oder (d) Verpackungen oder verpackte Produkte in Italien erstmals unmittelbar dem Endnutzer bereitstellt. Ein Fernabsatzvertrag über den eigenen Webshop ist erfasst, bestimmt aber nicht den gesamten Anwendungsbereich von Artikel 45. Für Hersteller aus Drittstaaten ist die nationale Option gesondert zu prüfen.

Ist ein PPWR-Vertreter bereits für jeden Verkäufer aus einem Drittstaat verpflichtend?

Stellen Sie dies nicht als allgemeine italienische Regel dar. Artikel 45(3) erlaubt einem Mitgliedstaat, die Anforderung auf Hersteller außerhalb der EU anzuwenden; bis zum 14. August 2026 wurde jedoch keine italienische Primärmaßnahme festgestellt, die diese Option ausübt.

Führt jeder B2B-Verkauf über einen italienischen Importeur?

Nein. Der Kauf durch einen Importeur oder Wiederverkäufer ist von der erstmaligen unmittelbaren Bereitstellung von Produkten in Italien an einen gewerblichen Endnutzer durch einen Hersteller aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu unterscheiden. Vertrag, Empfänger und Einfuhrverantwortlicher bestimmen, welcher Weg geprüft wird; der Fernabsatz ist eingeschlossen, aber nicht die einzige erfasste Vertriebsform.

Entfallen durch eine niedrige CAC-Schätzung sämtliche Pflichten?

Nein. Die ordentliche Schwelle von 200 € gilt jährlich und je Material, erfordert eine Selbstprüfung und kann neben einer statistischen Erklärung ab 10 Tonnen bestehen. Sie entscheidet nicht über Herstellerstatus, Mitgliedschaft, PPWR-Vertretung oder Kennzeichnung.

Können Sie ein Ergebnis bei einem Marktplatz garantieren?

Nein. Wir können Nachweise für einen vereinbarten Umfang vorbereiten; Amazon und andere Marktplätze verwenden ihre jeweils aktuellen Felder und treffen ihre eigenen Prüfungs- und Kontenentscheidungen.

Primärquellen · geprüft im August 2026

Nur allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Produkt-, Vertrags-, Marktplatz- und Verfahrensangaben müssen im Einzelfall geprüft werden.

Den italienischen Weg erfassen, bevor Nachweise einem Marktplatz vorgelegt werden.

Zuerst wird der Umfang festgelegt; jede Leistung, jeder Preis und jeder Zeitplan wird separat schriftlich bestätigt.

Meinen PPWR-Weg prüfen