EPR für Batterien in Italien nach dem Rechtsübergang 2026
Schritt 1
Batteriebestand erfassen
Schritt 2
EU-Kategorie einstufen
Schritt 3
Den aktuell gültigen Registerweg bestätigen
Schritt 4
Den getrennten Strom kalkulieren und fortführen
| Kontrolle | Aufzubewahrende Nachweise |
|---|---|
| Leistungsumfang | Unternehmen, Produkt, Vertriebskanal, Stoffstrom und Quelle |
| Externe Maßnahme | Version, Datum, bevollmächtigte meldende Person und ausgestellte Empfangsbestätigung |
| Laufende Pflege | Quelldaten, Freigabe, Rechnung und nächster Termin |
Ein neuer italienischer Rahmen gilt
Gesetzesdekret 29/2026, seit dem 7. März 2026 in Kraft, passt das italienische Recht an Verordnung (EU) 2023/1542 an und schafft innerhalb von RENAP ein neues Batterieherstellerregister.
Das bisherige nationale Batterieregister bleibt aktiv, bis das neue Register vollständig umgesetzt und seine Öffnung bekannt gegeben wurde. Prüfen Sie den offiziellen Status zum Zeitpunkt der Einreichung.
Batterie und Hersteller einstufen
Der neue Rahmen verwendet die EU-Kategorien: Gerätebatterien, Industriebatterien, SLI-Batterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Batterien für Elektrofahrzeuge. Erfassen Sie einzeln verkaufte Batterien und solche, die in Produkte eingebaut sind.
Herstellerstatus, Anforderungen an den Bevollmächtigten, Registrierung und Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem müssen anhand der aktuellen Übergangsregeln geprüft werden.
Beiträge nur im Angebot nennen
Systembeiträge und operative Anforderungen hängen von Kategorie, Chemie, Verwendung und dem gewählten anerkannten Weg ab. Aus einem Referenzwert eines ausländischen Marktes wird kein italienischer Batterietarif abgeleitet.
Fordern Sie eine manuelle Klassifizierung und ein Angebot an; bewahren Sie anschließend den einschlägigen Registereintrag, Systemnachweise und laufenden Daten auf.
Fazit
Der Leistungsumfang kommt vor dem Formular. Rechtsträger, Produkt, Vertriebskanal und EPR-Stoffstrom mit der tatsächlich geltenden Regel verknüpfen.
Nachweise müssen nachvollziehbar bleiben. Quelldaten, Versionen, Freigaben, Einreichungen, Belege und jeden von einer externen Stelle ausgestellten Nachweis aufbewahren.
Entscheidungen Dritter werden niemals garantiert. CONAI, öffentliche Register, kollektive Systeme und Marktplätze bestimmen jeweils ihre eigenen Verfahren, Fristen und Entscheidungen.